General terms and conditions of business
Nemos-Schwimmabenteuer – Inhaber: Nico Brinster
(Stand: August 2025)
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist:
Nemos-Schwimmabenteuer
Inhaber: Nico Brinster
Am Kamp 47
24536 Neumünster
E-Mail: kontakt@nemos-schwimmabenteuer.de
Telefon: +49 176 31791132
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§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
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Die Anmeldung zu unseren Schwimmkursen erfolgt über unsere Website oder über ein schriftliches Anmeldeformular.
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Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass der Teilnehmende gesundheitlich in der Lage ist, am Schwimmkurs teilzunehmen.
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Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist vorab ein Arzt zu konsultieren und der Veranstalter zu informieren.
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Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
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Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
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§ 3 Kursumfang und Teilnahmebedingungen
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Jeder Kurs umfasst die gebuchte Anzahl an Einheiten (z. B. 9 Kurstermine).
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Versäumte Termine verfallen ersatzlos. Ein Ersatzteilnehmer darf mit vorheriger Absprache mit dem Kursleiters gestellt werden.
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Ein Nichterscheinen – egal aus welchem Grund – entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
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Während der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen in Schleswig-Holstein finden keine Kurse statt (Ausnahmen werden gesondert bekanntgegeben).
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Ein Wechsel in einen anderen Kurs während einer laufenden Kursstaffel ist nur nach Absprache und bei freien Plätzen möglich.
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§ 4 Zahlungsbedingungen
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Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die Zahlungsinformationen.
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Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn vollständig per Überweisung oder Barzahlung zu entrichten.
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Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu erstatten.
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§ 5 Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht nicht, da es sich bei unseren Kursen um Freizeitdienstleistungen handelt, für die jeweils ein fester Termin bzw. Zeitraum vereinbart wird.
Dies ist in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gesetzlich geregelt.
Mit der verbindlichen Anmeldung eines Kurses ist der gesamte Kursbetrag fällig – unabhängig davon, ob der Teilnehmer am Kurs teilnimmt oder nicht. Eine Erstattung erfolgt nicht.
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§ 6 Kursausfall und Änderungen durch den Veranstalter
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Muss ein Termin wegen Krankheit des Kursleiters, technischer Defekte oder höherer Gewalt ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten.
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Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
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Wir behalten uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs zu verschieben oder abzusagen.
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§ 7 Prüfung, Abzeichen und Kurswechsel
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Schwimmprüfungen finden statt, wenn der Trainer den Teilnehmenden als prüfungsreif einschätzt.
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Es besteht kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Abzeichens.
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Bei bestandener Prüfung kann der Wechsel in das nächsthöhere Kurslevel erfolgen. Verbleibende Einheiten werden übertragen.
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§ 8 Haftung und Versicherungsschutz
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Betriebshaftpflicht
Der Veranstalter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden eintritt, die durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen (z. B. Kursleiter) vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. -
Keine Unfall- oder Krankenversicherung
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitpersonen besteht keine Unfall- oder Krankenversicherung durch den Veranstalter.
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. -
Haftungsausschluss
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Für Personenschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wird keine Haftung übernommen. -
Begleitpersonen
Begleitpersonen halten sich während des Kurses auf eigene Verantwortung im Gebäude auf. Es besteht kein Versicherungsschutz für Begleitpersonen.
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§ 9 Verhalten im Bad
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Den Anweisungen des Schwimmlehrers und des Badpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
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Die Haus- und Badeordnung des „Bad am Stadtwald“ ist verbindlich. Sie ist im Eingangsbereich und online einsehbar:
Haus- und Badeordnung SWN -
Im Nassbereich sind Badeschlappen Pflicht.
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Eltern begleiten ihre Kinder nicht in den Schwimmbereich – Abgabe und Abholung erfolgen an den vereinbarten Treffpunkten.
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§ 10 Höhere Gewalt
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Kann der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt (z. B. Badschließung, Streik, extreme Wetterlagen) die Leistung nicht erbringen, ist er von der Leistungspflicht befreit.
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Der Teilnehmer ist in gleichem Umfang von der Zahlungspflicht befreit.
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Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neumünster, soweit der Teilnehmer Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.